YouTube Kanäle in Gefahr – Droht Bibi, Dagi und Co. das Aus?

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Selbst Menschen, die sich ansonsten wenig für Paragrafen und die Gesetzeslage interessieren, kommen nicht an den hitzigen Debatten um Artikel 13 vorbei, die nicht nur im Internet, sondern in Zeitungen, unter Kollegen und vor allem in Klassenzimmern geführt werden. Die Rede ist von einer „Zensur des Internets“, von einer „YouTube Apokalypse“ und vom Ende des Internets, wie wir es kennen und lieben. Zahlreiche YouTube-Stars rufen wieder und wieder zum Protest auf. Doch was ist dran an den „Super Bad News“? Welches Gesetz versteckt sich hinter Artikel 13 und wie genau wird es sich auf YouTube Kanäle und User auswirken?

Artikel 13 und was er für YouTube Kanäle bedeutet

Artikel 13 YouTube Kanäle

Im Kern besagt Artikel 13 der EU-Urheberrechtsreform, dass Plattformen, wie YouTube, künftig für die Inhalte, die über sie veröffentlicht werden, zur Verantwortung gezogen werden können. Waren bisher die Betreiber der Kanäle in der Haftungspflicht, soll diese nun hauptsächlich beim Betreiber der jeweiligen Plattform liegen. Ein Beispiel zur Veranschaulichung:

 

Beinhaltet ein YouTube Video einen Song, der laut Urheberrecht nicht in dieser Weise verwendet werden dürfte, wird bis Dato der YouTuber, der das Video hochgeladen hat, zur Kasse gebeten. Tritt Artikel 13 in Kraft, wird der Kelch vom YouTuber an YouTube selbst weitergereicht.

Auf Anhieb klingt das Ganze nicht wirklich dramatisch, oder? Doch die Sache könnte, wie von vielen Seiten befürchtet wird, einen enormen „Rattenschwanz“ nach sich ziehen. Denn Plattformen, wie eben YouTube, werden in irgendeiner Weise auf die Veränderung reagieren – zum Nachteil aller User, wie es scheint. So drohte YouTube mit groß angelegten Löschungen tendenziell nicht-professioneller Kanäle, um das eigene Risiko zu minimieren. Davon wären unter Umständen viele der beliebtesten und meistabonnierten YouTube Kanäle, wie Bibi’s Beauty Palace, Dagi Bee und Julien Bäm, betroffen und selbst Newskanäle, wie LeFloid, könnten von heute auf morgen von der Bildfläche verschwinden. Besonders besorgt ist, verständlicherweise, die Generation der unter 30-jährigen, also diejenigen, die mehr oder weniger mit dem Internet aufgewachsen sind und es als Teil ihres Lebensraumes wahrnehmen. Wir sind ein freies, nicht weiter reguliertes Internet gewohnt und können uns nicht vorstellen, darauf zu verzichten. Je nachdem, ob und in welcher Form sich Artikel 13 durchsetzen wird und wie verschiedene Plattformen darauf reagieren werden, ist nicht ausgeschlossen, dass die Folge ein tief greifender Verlust der Meinungsfreiheit im Netz sein könnte.

Das große Grauen: Der Upload Filter für YouTube Kanäle

Upload Filter

Ergänzend oder an Stelle von Löschungsaktionen, sollen Upload Filter Plattformen vor Strafen schützen. Sprich: Jeder Upload wird überprüft, sodass schlussendlich nur Inhalte online gestellt werden, die urheberrechtlich unbedenklich sind. Leider sieht es in der Realität so aus, dass solche Filter mehr schlecht als recht funktionieren, sodass die Auswahl an „angemessenem Content“ fast schon wieder willkürlich geschieht. Für die Betreiber der YouTube Kanäle bedeutet das, dass sie unter Umständen Stunden in die Produktion eines Videos investieren, das dann erst gar nicht veröffentlicht werden kann. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern würde auf lange Sicht wahrscheinlich dazu führen, dass sich mehr und mehr vom Content Creator für YouTube verabschieden. Vorausgesetzt YouTube selbst ist überhaupt in der Lage, einen solchen Upload Filter zu finanzieren. Andernfalls käme wohl Geoblocking zum Einsatz und die Plattform wäre innerhalb der EU einfach nicht mehr verfügbar. Auch wenn es beim Beispiel YouTube, mit Google im Rücken, wohl nicht an den Finanzen scheitern wird, ist klar: Artikel 13 würde zu einer stark eingeschränkten Diversität führen. Existieren könnte nur noch, wer die Finanzkraft besitzt, seine Plattform mit Schutzmaßnahmen, wie eben Upload Filtern, auszurüsten. Portale, die sich dies nicht leisten können, gingen nach und nach unter und übrig blieben wenige Großkonzerne mit Monopolen.

Wie realistisch sind die Befürchtungen?

Youtube AngstAuch wenn die Lage durchaus prekär und das große öffentliche Interesse sicher berechtigt ist, muss Artikel 13 nicht zwangsläufig zu einem Horrorszenario führen. Fakt ist, dass gerade YouTube Inhalte schon jetzt mittels ContentID auf Urheberrechtsverletzungen prüft und bedenkliche Videos aussortiert. Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass der Gewinn hier hauptsächlich durch Werbung erzielt wird. Werbung, die nicht mehr geschalten werden könnte, wenn die großen Kanäle gelöscht werden würden. Google würde ein lukratives Geschäft entgehen lassen. Es ist also relativ unwahrscheinlich, dass YouTube die „Big Player“ der Szene auf so direkte Weise vergraulen wird. Vielmehr ist eine Löschung kleiner, unbedeutender Accounts zu erwarten. Diese stellen ein hohes Risiko bei geringem Mehrwert für die Plattform dar. Vorstellbar wäre außerdem, dass die Premium Accounts, mit denen YouTube bereits arbeitet, in der Zukunft eine größere Rolle spielen werden. So könnten gewisse Funktionen künftig zahlenden Usern vorbehalten sein.

Das Netz wehrt sich: Aktiv werden mit #saveyourinternet

YouTube Kanäle retten

Die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Urheberrechtslage im Internet beunruhigen Sie? Sie möchten sicher gehen, dass es nicht dazu kommt, dass Artikel 13 in Kraft tritt? Dann ist die gute Neuigkeit, dass es viele Möglichkeiten gibt, aktiv zu werden, denn das Internet brodelt. Schauen Sie sich hierzu die Videos mit Protestaufrufen an, die zahlreiche YouTuber zum Thema ins Netz gestellt haben. Oder richten Sie sich per Brief an Abgeordnete, unterschreiben Sie Petitionen und verwenden Sie zum Beispiel den Hashtag #saveyourinternet. So machen Sie andere auf die Situation aufmerksam.

Fazit zu Artikel 13: Gibt es Hoffnung für YouTube Kanäle?

Geht es um „unser“ Internet, verstehen wir offensichtlich keinen Spaß. Umso wichtiger ist es, realistisch zu bleiben und nicht gleich in Panik zu verfallen. Noch sind sich Parlament und Rat nämlich gar nicht einig, wie genau der Artikel überhaupt aussehen soll. Und es kann auch nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass Artikel 13 überhaupt in Kraft treten wird. Im Moment gilt also: Ruhe bewahren, tief durchatmen und sich sinnvoll zur Wehr setzen.

Update: Artikel 13 ist beschlossene Sache

Am 26.03.2019 wurde die Reform des Urheberrechts, inklusive Artikel 13, durch eine Abstimmung innerhalb des EU-Parlaments angenommen. Dabei stimmten 348 Abgeordnete für den Beschluss, 274 waren dagegen. Das Einreichen von Änderungsanträgen, die eventuell noch am inhaltlichen Gerüst des Reformpaketes hätten rütteln können, wurde ebenfalls mit knapper Mehrheit abgelehnt. Eine letzte Hürde haben die umstrittenen Änderungen im Urheberrecht noch zu nehmen: Am 09. April wird der europäische Rat darüber entscheiden, ob die Reform endgültig angenommen, oder vorerst und in dieser Form auf den letzten Metern ausgebremst wird.

 

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