Urheberrecht und Bildrechte auf Social-Media

Urheberrecht Social-Media

Für Unternehmen spielt Social Media eine immer wichtigere Rolle, um Neukunden zu gewinnen und langfristige Geschäftsbeziehungen aufzubauen. Typisch für Social Media ist das Teilen oder Retweeten von Inhalten, darunter auch das Posten von Bildern. Doch Vorsicht, hier lauern verschiedene Stolperfallen beim Urheberrecht auf Social Media. Dieser Beitrag informiert Sie über die relevanten Vorschriften zum Urheberrecht bei Social Media und zeigt Ihnen, wie es mit den Rechten an geposteten Bildern aussieht.

Um Informationen und Ideen auf Social Media für die Nutzer anschaulicher zu gestalten, laden viele Unternehmen Bilder oder Videos hoch. Gerade wenn es um Bilder von Personen oder von bestimmten Produkten geht, sollten Sie darauf achten, ob sie urheberrechtlich geschützt sind. Eine Verletzung des Urheberrechts droht auch bei der Verbreitung solcher Inhalte auf Social Media. Fotos und Videos werden bei der Veröffentlichung auf Social Media für jeden öffentlich zugänglich gemacht. Das ist erlaubt, wenn der Urheber vorab zugestimmt hat.

Geltendes Urheberrecht für Social Media

Genauso wie das Urheberrecht im Internet gilt, müssen Sie es auch auf Social Media beachten. Das betrifft vor allem:

  • Bilder & Fotos
  • Infografiken
  • Videos
  • Musikwerke
  • Sprachwerke wie Texte oder Gedichte

Hier geht es nicht nur um das Urheberrecht, sondern auch um das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild.

Fotos und Videos dürfen Sie auf Social Media hochladen und teilen, wenn der Urheber dafür eine Lizenz erteilt hat, und somit der Veröffentlichung zustimmt. Auch dann, wenn der Rechteinhaber die Verwendung seiner Bilder oder Videos auf Social Media erlaubt, gilt immer die Pflicht, dass Sie bei der Veröffentlichung die Quelle nennen.

Eine Vervielfältigung von Bildern und anderen Daten für den privaten Gebrauch ist zulässig. Sie dürfen Bilder aus dem Internet oder von Social-Media-Kanälen speichern, wenn Sie sie nicht verbreiten. In der Regel wird dafür eine Pauschalabgabe fällig.

Tipp: Facebook, Instagram und andere Social-Media-Kanäle sichern sich umfangreiche Nutzungsrechte am einmal hochgeladenen Inhalt und weisen auch in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin. Es ist daher wichtig, dass Sie sich in den AGB der Social-Media-Kanäle informieren und darauf achten, dass der Urheber auch explizit die Verwendung auf Social Media erlaubt.

Relevante Vorschriften aus dem Urheberrecht bei Social Media

Urheber von Bildern, Videos und anderen Inhalten müssen das Urheberrecht nicht erst beantragen, da es bereits mit der Schaffung und Fertigstellung eines Werkes entsteht. Die rechtliche Grundlage dazu bildet das Urheberrechtsgesetz. Es regelt:

  • Urheberpersönlichkeitsrechte
  • Nutzungsrechte
  • Verwertungsrechte

Möchten Sie als Unternehmer Inhalte auf Social Media veröffentlichen, müssen Sie auch das Datenschutzgesetz und die Regelungen beim Arbeitsrecht beachten. Beim Arbeitsrecht geht es vor allem um Haftungsfragen, wann Sie als Unternehmer für Rechtsverstöße Ihrer Mitarbeiter auf Social-Media-Kanälen haften müssen.

Verstöße gegen das Urheberrecht auf Social Media und die Konsequenzen

Genau wie bei Verstößen gegen das Urheberrecht im Internet drohen auch bei der Verletzung des Urheberrechts auf Social Media Sanktionen, zu denen Abmahnungen einschließlich Unterlassungserklärung gehören. Eine Abmahnung dient der außergerichtlichen Einigung und vermeidet hohe Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen.

Nur der Geschädigte selbst kann solche Maßnahmen einleiten, wenn er feststellt, dass das Urheberrecht verletzt wurde. Der Geschädigte kann verschiedene Ansprüche erheben:

  • Unterlassungsanspruch
  • Anspruch auf Beseitigung
  • Schadenersatzanspruch
  • Anspruch auf Auskunft

Was Sie als Unternehmer bei Social Media beachten sollten

Beim Marketing spielen Social-Media für Unternehmen eine wichtige Rolle. Bewertungsportale geben Nutzern die Möglichkeit, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu bewerten. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über das Urheberrecht auf Social-Media, vor allem, wenn es darum geht, Bilder oder Video zu veröffentlichen. So vermeiden Sie Urheberrechtsverletzungen durch Unwissenheit der Mitarbeiter. Klären Sie Ihre Mitarbeiter dahin gehend auf, welche Informationen sie weitergeben dürfen und welche nicht.

Auch als Unternehmer dürfen Sie keine urheberrechtlich geschützten Inhalte verwenden. Sie dürfen lediglich selbst erstellte Werke und solche Werke veröffentlichen, für die Sie eine Lizenz erworben haben. Bei der Lizenz kommt es darauf an, die Bedingungen genau einzuhalten.

Tipp: Unternehmen können das Urheberrechts-Verletzungsrisiko auslagern, indem Online-Agenturen, Social-Media-Freelancer oder eine Marketingagentur, mit der Gestaltung der Social Media Auftritte beauftragt werden. Das betrifft auch Pressemeldungen, Fachberichte und Bilder von Personen als Social- Media-Posts.

Rechte bei geposteten Bildern auf Social Media

Grundsätzlich hat der Urheber die Rechte an Bildern. Handelt es sich um von Ihnen selbst erstellte Bilder, haben Sie das Urheberrecht auf Social Media. Bilder dürfen Sie ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlichen, wenn es sich um folgende Bildarten handelt:

  • zeitgeschichtliche Bilder
  • Bilder von Landschaften oder Örtlichkeiten, bei denen Personen nur Beiwerk sind
  • Bilder von öffentlichen Versammlungen
  • auf Bestellung angefertigte Bilder

Möchten Sie Bilder aus öffentlichen Bilddateien verwenden, müssen Sie dafür meistens eine Gebühr bezahlen. Achten Sie darauf, bei der Veröffentlichung die Quelle und den Urheber zu benennen.

Unsere Best Practice anhand des Bildes in diesem Artikel: Wir greifen gerne auf die Stockfoto-Plattform pixabay zurück. Zu jedem Bild werden die Rechte ausführlich auflistet, wie z.B. in bei dem obigen Stockfoto, siehe: https://pixabay.com/de/service/license-summary/. Warum wird diesen Anbieter favorisieren?

1. Die Fotos sind kostenlos
2. Die meisten Fotos haben keine Ausweisungspflichten
3. Die meisten Fotos können geändert werden (SEO-Feinschliff durch die Textintegration)
4. Achtung!: Die erste Zeile bei der Bildauswahl sind oft kostenpflichtige Stockfotos

Urheberrecht Geldstrafen auf Social Media

Das Urheberrecht gilt grundsätzlich auch auf Social Media. Bei der Verletzung drohen Abmahnungen, die mit Geldstrafen verbunden sein können. Achten Sie daher darauf, nur dann Bilder zu veröffentlichen, für die Sie eine Lizenz erworben haben. Für von Ihnen selbst erstellte Bilder haben Sie das Urheberrecht.

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Quellen und weiterführende Informationen:

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